Allgemeine Geschäftsbedingungen Geltende Fassung Für die Veranstaltung 2027

Inhaltsübersicht

  1. Geltungsbereich, Veranstalter & Reglement
  2. Teilnahmevoraussetzungen & Verantwortung der Teilnehmer
  3. Pflichtausrüstung & Sicherheit
  4. Reglement, Verhalten auf der Strecke & Fairplay
  5. Zeitmessung, Zeitlimits & Aufgabe
  6. Strecke, Wetter, Änderungen, Unterbrechung & Absage
  7. Anmeldung, Teilnahmegebühr & Zahlung
  8. GGUT Flex-Option & Änderungen der Anmeldung
  9. Stornierung durch den Teilnehmer
  10. Nichtantritt, Ausschluss & Startplatz
  11. Haftung, Versicherung, Rettung & Bergung
  12. Datenschutz sowie Foto-, Video- & Tonaufnahmen
  13. Schlussbestimmungen

 

  1. Geltungsbereich, Veranstalter und Reglement

    1. Der The North Face Großglockner Ultra-Trail (im Folgenden „GGUT“) ist eine Veranstaltung der Zell am See-Kaprun Tourismus GmbH (ZSK - im Folgenden "Veranstalter").

    2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmern aller im Rahmen des GGUT angebotenen Bewerbe.

    3. Mit Abschluss der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer/die Teilnehmerin diese AGB in der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung.
    4. Das für die jeweilige Veranstaltung veröffentlichte Reglement, die Informationen zu den einzelnen Bewerben, die Pflichtausrüstungslisten sowie veröffentlichte Strecken-, Zeitlimit- und Sicherheitsinformationen sind verbindlicher Bestandteil der Teilnahmebedingungen.
    5. Die AGB regeln insbesondere die vertraglichen und wirtschaftlichen Bedingungen der Teilnahme. Das Reglement regelt insbesondere die sportlichen, organisatorischen und sicherheitsbezogenen Bestimmungen der Veranstaltung.
    6. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem Reglement gehen hinsichtlich vertraglicher Bestimmungen diese AGB vor. Hinsichtlich des unmittelbaren Rennablaufs, der Sicherheit und sportlicher Entscheidungen gelten die Anordnungen der Rennleitung und die Bestimmungen des Reglements.


  2. Teilnahmevoraussetzungen und EigenVerantwortung der Teilnehmer

    1. Zur Teilnahme berechtigt sind Personen, die die für den jeweiligen Bewerb veröffentlichten Voraussetzungen insbesondere hinsichtlich Mindestalter, Qualifikation, körperlicher Leistungsfähigkeit und gegebenenfalls erforderlicher Leistungsnachweise erfüllen.
    2. Die konkreten Teilnahme- und Qualifikationsvoraussetzungen der einzelnen Bewerbe werden im Reglement bzw. in der jeweiligen Bewerbsbeschreibung veröffentlicht.
    3. Die Strecken des GGUT führen teilweise durch alpines und hochalpines Gelände und können Passagen in großer Höhe sowie schwierige Wetter-, Gelände- und Sichtbedingungen umfassen. Dazu zählen insbesondere Kälte, Regen, Schnee, Wind, Nebel, Dunkelheit und rasche Wetterwechsel.
    4. Jeder Teilnehmer trägt die Verantwortung dafür, körperlich, gesundheitlich, mental und technisch in der Lage zu sein, den gewählten Bewerb unter den zu erwartenden Bedingungen zu bewältigen.
    5. Voraussetzung für den Start ist die ordnungsgemäß abgeschlossene Anmeldung und Registrierung sowie die Erfüllung aller für den jeweiligen Bewerb vorgeschriebenen Teilnahmebedingungen.
    6. Teilnehmer sind verpflichtet, die alpine Umgebung, Schutzgebiete, Grundstücke sowie Natur- und Nationalparkauflagen zu respektieren und den Anweisungen des Veranstalters und der zuständigen Behörden Folge zu leisten.


  3. Pflichtausrüstung und Sicherheit

    1. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, während des Bewerbs die für den jeweiligen Bewerb veröffentlichte Pflichtausrüstung vollständig mitzuführen.
    2. Art und Umfang der Pflichtausrüstung werden im Reglement, in der jeweiligen Bewerbsbeschreibung oder in einer gesonderten Pflichtausrüstungsliste veröffentlicht.
    3. Der Veranstalter bzw. die Rennleitung kann die Pflichtausrüstung aufgrund der aktuellen Wetter-, Strecken- oder Sicherheitslage vor oder während der Veranstaltung ergänzen, ändern oder reduzieren.
    4. Die Pflichtausrüstung kann vor dem Start, während des Bewerbs und nach dem Zieleinlauf kontrolliert werden.
    5. Fehlende Pflichtausrüstung, die Verweigerung einer Kontrolle oder andere Verstöße gegen die Sicherheitsbestimmungen können entsprechend dem Reglement zu Startverbot, Zeitstrafe oder Disqualifikation führen.
    6. Die Rennleitung sowie Ärzte, medizinisches Personal und vom Veranstalter autorisierte Offizielle sind berechtigt, Teilnehmer aus gesundheitlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen sowie bei Nichterreichen eines vorgeschriebenen Zeitlimits (Cut-off-Zeit) vorübergehend oder endgültig aus dem Bewerb zu nehmen.

  4. Reglement, Verhalten auf der Strecke und Fairplay

    1. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, das jeweils gültige Reglement sowie die Anweisungen der Rennleitung, Streckenposten, medizinischen Dienste und sonstiger vom Veranstalter eingesetzter Personen einzuhalten.
    2. Insbesondere sind die Teilnehmer verpflichtet,
      • der markierten Strecke zu folgen,
      • unerlaubte Abkürzungen oder die Nutzung nicht erlaubter Hilfsmittel zu unterlassen,
      • die Bestimmungen über externe Betreuung und Begleitung einzuhalten,
      • anderen Personen in Not im Rahmen des Zumutbaren Hilfe zu leisten,
      • Umwelt- und Naturschutzbestimmungen einzuhalten,
      • Abfälle ausschließlich an dafür vorgesehenen Stellen zu entsorgen und
      • sich gegenüber Teilnehmern, Helfern, Anrainern, Wanderern, Zuschauern und Veranstaltungspersonal fair und respektvoll zu verhalten.
    3. Die konkreten Verstöße und die dafür vorgesehenen Sanktionen werden im Strafenkatalog des Reglements geregelt.
    4. Je nach Art und Schwere eines Verstoßes können insbesondere Zeitstrafen, Nichtwertung, Disqualifikation oder der Ausschluss von der Veranstaltung ausgesprochen werden.

  5. Zeitmessung, Zeitlimits und Aufgabe

    1. Die Zeitmessung erfolgt über das vom Veranstalter für den jeweiligen Bewerb eingesetzte Zeitmesssystem.
    2. Die für die einzelnen Bewerbe geltenden Startzeiten, Kontrollpunkte und Zeitlimits werden im Reglement bzw. in den jeweiligen Bewerbsinformationen veröffentlicht.
    3. Teilnehmer, die ein vorgeschriebenes Zeitlimit nicht einhalten, können entsprechend den Bestimmungen des Reglements aus dem Bewerb genommen werden.
    4. Teilnehmer, die den Bewerb vorzeitig beenden (DNF), müssen ihre Aufgabe unverzüglich entsprechend dem im Reglement veröffentlichten Verfahren melden.
    5. Verlässt ein Teilnehmer den Bewerb ohne ordnungsgemäße Abmeldung und wird dadurch ein Such- oder Rettungseinsatz ausgelöst, können die dadurch entstehenden Kosten dem Teilnehmer verrechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

  6. Strecke, Wetter, änderungen, Unterbrechung uNd absage

    1. Der GGUT ist eine Outdoor-Veranstaltung im alpinen und hochalpinen Gelände. Änderungen von Wetter, Streckenbedingungen und Sicherheitslage gehören zum Charakter der Veranstaltung.
    2. Der Veranstalter bzw. die Rennleitung ist insbesondere aus Sicherheits-, Wetter-, behördlichen oder organisatorischen Gründen berechtigt,
      • Startzeiten zu ändern oder zu verschieben,
      • Strecken oder Streckenabschnitte zu ändern,
      • Strecken zu verkürzen,
      • Kontrollpunkte oder Zeitlimits anzupassen,
      • einzelne Streckenabschnitte zu sperren,
      • einen Bewerb zu unterbrechen oder abzubrechen oder
      • einen Bewerb bzw. die gesamte Veranstaltung abzusagen.
    3. Änderungen, Verkürzungen oder Unterbrechungen eines bereits gestarteten Bewerbs begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
    4. Wird die Veranstaltung mehr als zehn Tage vor dem vorgesehenen Start abgesagt, erstattet der Veranstalter den Teilnehmern den nach Abzug der bis zum Zeitpunkt der Absage bereits angefallenen und nicht vermeidbaren Veranstaltungskosten verbleibenden Anteil der Teilnahmegebühr.
    5. Wird die Veranstaltung zehn Tage oder weniger vor dem vorgesehenen Start aus Gründen abgesagt, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, insbesondere aufgrund extremer Wetterbedingungen, Naturereignissen, behördlichen Anordnungen oder vergleichbarer außergewöhnlicher Umstände, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
    6. Zwingende gesetzliche Ansprüche der Teilnehmer bleiben von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
    7. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Unterkunfts-, Verpflegungs- oder sonstigen im Zusammenhang mit der Teilnahme entstandenen Kosten, bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

  7. Anmeldung, Teilnahmegebühr und Zahlung

    1. Die Anmeldung erfolgt über die vom Veranstalter bekannt gegebene Online-Anmeldeplattform.
    2. Die Anmeldung ist verbindlich. Mit erfolgreichem Abschluss der Anmeldung kommt der Teilnahmevertrag zustande.
    3. Die Teilnahmegebühr wird mit Abschluss der Anmeldung entsprechend den Bedingungen der Anmeldeplattform zur Zahlung fällig.
    4. Die Höhe der Teilnahmegebühr, Preisstaffeln, Anmeldefristen und ein allfälliger Nennschluss werden für die Veranstaltung 2027 auf der offiziellen Website bzw. der Anmeldeplattform veröffentlicht.
    5. Ein Anspruch auf Annahme einer Anmeldung besteht nicht. Die Anmeldung kann insbesondere bei Erreichen des Teilnehmerlimits oder nach Ablauf des Nennschlusses geschlossen werden.
    6. Nachnennungen nach dem veröffentlichten Nennschluss sind nur möglich, wenn der Veranstalter dies ausdrücklich bekannt gibt. Ohne eine solche Bekanntgabe besteht keine Möglichkeit zur Nachnennung.
    7. Gebühren des Zahlungs- oder Anmeldedienstleisters können zusätzlich zur Teilnahmegebühr anfallen und werden im Rahmen des Anmeldevorgangs ausgewiesen.

  8. GGUT Flex-Option und Änderungen der Anmeldung

    1. Soweit für die Veranstaltung 2027 angeboten, kann bei der Online-Anmeldung gegen zusätzliche Gebühr eine GGUT Flex-Option gebucht werden.
    2. Abhängig von den für 2027 veröffentlichten Bedingungen kann die Flex-Option insbesondere folgende Leistungen umfassen:
      • Wechsel auf einen anderen Bewerb bzw. eine andere Distanz,
      • Übertragung des Startplatzes auf eine andere Person oder
      • Verschiebung der Teilnahme auf die darauffolgende Veranstaltung.
    3. Welche Leistungen umfasst sind sowie die dafür geltenden Fristen, Gebühren und Verfahren werden vor Abschluss der Flex-Option auf der Website bzw. im Anmeldeprozess veröffentlicht.
    4. Ein Anspruch auf Leistungen der Flex-Option besteht nur innerhalb der jeweils veröffentlichten Fristen und unter Einhaltung des vorgesehenen Verfahrens.
    5. Eine Übertragung des Startplatzes auf eine andere Person außerhalb der vom Veranstalter vorgesehenen Möglichkeiten ist nicht zulässig.

  9. Stornierung durch den teilnehmer

    1. Eine Stornierung durch den Teilnehmer muss über den vom Veranstalter vorgesehenen Kommunikations- bzw. Anmeldeweg erfolgen.
    2. Bei einer Stornierung bis einschließlich 30.04.2027 werden 30 % der reinen Teilnahmegebühr rückerstattet.
    3. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
    4. Bereits bestellte oder personalisierte Zusatzleistungen und Merchandise-Artikel sind von einer Rückerstattung ausgeschlossen, soweit diese bereits produziert, bestellt oder bereitgestellt wurden.
    5. Der Veranstalter kann den Teilnehmern im Rahmen der Anmeldung den Abschluss einer externen Storno- bzw. Annullierungsversicherung anbieten oder empfehlen. Für deren Leistungen gelten ausschließlich die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers.
    6. Rechte aus einer gebuchten Flex-Option bleiben von diesem Paragraphen unberührt.

  10. Nichtantritt, Ausschluss und Startplatz

    1. Bei Nichtantritt ohne rechtzeitige Stornierung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
    2. Der Startplatz ist personenbezogen und darf nur im Rahmen der vom Veranstalter ausdrücklich vorgesehenen Möglichkeiten auf eine andere Person übertragen werden.
    3. Der Veranstalter ist berechtigt, einen Teilnehmer vom Start oder von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn dieser insbesondere
      • Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt,
      • falsche Angaben macht,
      • gegen AGB oder Reglement verstößt,
      • die Sicherheit anderer Personen oder der Veranstaltung gefährdet,
      • einen Startplatz oder eine Startnummer unzulässig überträgt,
      • gegen geltende Anti-Doping-Bestimmungen verstößt oder
      • verbindliche Anweisungen der Rennleitung oder Sicherheitsorgane nicht befolgt.
    4. Bei einem vom Teilnehmer zu vertretenden Ausschluss oder einer Disqualifikation besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

  11. Haftung, Versicherung, Rettung und BErgung

    1. Die Teilnahme an den Bewerben des GGUT erfolgt auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung.
    2. Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Personenschäden, soweit ein Haftungsausschluss gesetzlich nicht zulässig ist.
    3. Eine darüber hinausgehende Haftung des Veranstalters ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
    4. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände, Ausrüstung, Gepäck oder Drop Bags übernimmt der Veranstalter keine Haftung, soweit der Schaden nicht vom Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
    5. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, über eine im Veranstaltungsgebiet gültige persönliche Unfallversicherung zu verfügen. Diese muss insbesondere die Kosten für medizinische Behandlung sowie erforderliche Rettungs- und Bergungsmaßnahmen einschließlich einer Hubschrauberrettung ausreichend abdecken.
    6. Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, vor Veranstaltungsbeginn sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz für die gesamte Dauer der Veranstaltung, das Veranstaltungsgebiet und die gewählte Bewerbsart gültig und ausreichend ist.
    7. Ist nach Einschätzung der Rennleitung, des medizinischen Personals, der Bergrettung oder anderer zuständiger Einsatzkräfte eine Rettungs-, Bergungs- oder Evakuierungsmaßnahme erforderlich, stehen die Sicherheit und Gesundheit der betroffenen Person im Vordergrund. Dies gilt insbesondere für den Einsatz eines Rettungshubschraubers. Eine medizinisch oder sicherheitsbedingt erforderliche Rettungs- oder Bergungsmaßnahme kann nicht mit der Begründung abgelehnt oder verzögert werden, dass der Teilnehmer die dadurch entstehenden Kosten nicht übernehmen möchte oder über keinen ausreichenden Versicherungsschutz verfügt.
    8. Die Entscheidung über Art und Umfang einer erforderlichen Rettungs- oder Bergungsmaßnahme obliegt den jeweils zuständigen medizinischen Fachkräften, Rettungsorganisationen bzw. Einsatzkräften im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse.
    9. Kosten für Rettung, Bergung, Evakuierung oder medizinische Behandlung, die nicht vom Veranstalter, einer Versicherung oder einem sonstigen Kostenträger übernommen werden, sind vom Teilnehmer selbst zu tragen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
    10. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Versicherung eines Teilnehmers die tatsächlich entstehenden Rettungs-, Bergungs- oder Behandlungskosten übernimmt.

  12. Datenschutz sowie Foto-, Video- und Tonaufnahmen

    1. Personenbezogene Daten der Teilnehmer werden vom Veranstalter und den von ihm eingesetzten Dienstleistern verarbeitet, soweit dies zur Anmeldung, Organisation, Durchführung, Sicherheit, Zeitmessung und Auswertung der Veranstaltung erforderlich ist.
    2. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den jeweiligen Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherfristen und Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung des Veranstalters.
    3. Im Rahmen der Veranstaltung können Foto-, Video- und Tonaufnahmen angefertigt werden. Deren Verarbeitung und Verwendung, insbesondere für Berichterstattung, Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit, erfolgt nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der veröffentlichten Datenschutzinformationen.
    4. Zur Durchführung, Zeitmessung und Sicherheit der Veranstaltung können Zeitmess-, Standort- oder Trackingdaten verarbeitet werden, soweit dies für den jeweiligen Bewerb vorgesehen und rechtlich zulässig ist.
    5. Ergebnisse wie insbesondere Name, Bewerb, Startnummer, Laufzeit, Rang und Altersklasse können im Rahmen der Durchführung und Dokumentation der Veranstaltung veröffentlicht werden.

  13. Schlussbestimmungen

    1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss jener Verweisungsnormen, die zur Anwendung ausländischen Rechts führen würden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
    2. Gesetzliche Schutzbestimmungen zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt.
    3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
    4. Gerichtsstand ist, soweit eine entsprechende Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, Zell am See, Österreich.
    5. Der Veranstalter kann diese AGB für zukünftige Anmeldungen ändern. Für einen bereits abgeschlossenen Teilnahmevertrag ist grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Fassung maßgeblich, soweit Änderungen nicht aufgrund zwingender gesetzlicher, behördlicher oder sicherheitsrelevanter Vorgaben erforderlich sind.