Reglement Großglockner Ultra-Trail
1. Vertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit der Anmeldung zu einem Rennen werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters anerkannt und werden diese zu einem integrierenden Bestandteil des Vertrages zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter.
2. Teilnahmebedingungen und persönliche Voraussetzungen
Alles Bewerbe im Rahmen des Großglockner Ultra-Trail sind Laufveranstaltungen, die zum Großteil in hochalpinem Gelände der Hohen Tauern durchgeführt werden, vielfach mit Passagen über 2.600 m. Je nach Bewerb sind eines bis mehrere große Schneefelder zu queren. Schlechte Witterungsbedingungen (Kälte, Regen, Schnee) und die Nacht bilden zusätzliche Erschwernisse. Jeder Teilnehmer muss über die körperliche Fitness und Trittsicherheit verfügen, um die von ihm gewählte Strecke im Sinne des Reglements bewältigen zu können.
Zu den Anforderungen der einzelnen Bewerbe, erforderliche Qualifikation, Mindestalter und Mindestausrüstung siehe die Beschreibungen bei den einzelnen Bewerben.
Für eine Teilnahme sind besonders folgende Punkte zu beachten:
• Mit Schlechtwetter und Wetterbrüchen muss jederzeit gerechnet werden. Bitte beachte, dass der Veranstalter auf Grund der Geländesituation nur beschränkt reagieren kann. Der Veranstalter wird alle Entscheidungen nach Prüfung der Fakten, sorgfältiger Abwägung, aber im Zweifel im Sinne der Sicherheit der Teilnehmer treffen.
• Nicht überschätzen: Alle Bewerbe sind lange Bewerbe, auf die man gut vorbereitet sein muss. Insbesondere der GGUT stellt höchste Anforderungen an Kondition, Willensstärke und Erfahrung im Hochgebirge. Bei Zweifel bei der Anmeldung raten wir, zunächst die kürzere Strecke zu wählen oder von einem Start Abstand zu nehmen.
• Teilnehmer müssen über ausreichende persönliche Autonomie im Gebirge verfügen, um ohne fremde Hilfe mit den typischen Herausforderungen solcher Bewerbe umgehen zu können. Dazu gehören unter anderem schwierige äußere Bedingungen und Wetterverhältnisse (Nacht, Wind, Kälte, Nebel, Regen oder Schnee), die mit der Höhe verbundenen Belastungen, körperliche und psychische Probleme durch starke Ermüdung, Verdauungsprobleme, Muskel- und Gelenkschmerzen oder kleinere Verletzungen.
Es ist nicht die Aufgabe des Veranstalters, Probleme der Läufer zu lösen.
• Die Pflichtausrüstung stellt die Mindestausrüstung dar, die du an deine persönlichen Bedürfnisse anpassen musst. Wichtig: Wähle deine Ausrüstung nicht nur nach dem Gewicht – also nicht das leichteste, sondern das sicherste Material. Nimm Bekleidung mit, die dich im Gebirge bestmöglich vor Kälte, Wind und Schnee schützt und so deine Sicherheit und Leistungsfähigkeit gewährleistet.
• Vergiss nicht, dass sich unter bestimmten Umständen – etwa durch Wetter, Gelände oder die Situation im Bewerb – das Eintreffen von Hilfe verzögern kann. Deine Sicherheit kann in solchen Fällen entscheidend von dem abhängen, was du bei dir trägst.
• Sei dir bewusst, dass bei einer derartigen Veranstaltung in freier Natur, die Sicherheit des Teilnehmers von seiner eigenen Fähigkeit abhängt, sich an die Bedingungen und Probleme anzupassen.
Mit der Anmeldung bestätigt jeder Läufer, das Reglement zu kennen und sie zur Gänze zu respektieren, ebenso wie die unter Punkt 10 angeführten ethischen Grundsätze.
3. Nenngeld und Busticket
GROSSGLOCKNER ULTRA-TRAIL (GGUT)
€ 195* bis 31.12.2025
€ 220* ab 01.01.2026 bis 31.05.2026
€ 245* ab 01.06.2026 bis 23.07.2026 (Nennschluss, keine Nachnennung)
OSTTIROL (OTT)
€ 150* bis 31.12.2025
€ 170* ab 01.01.2026 bis 31.05.2026
€ 190* ab 01.06.2026 bis 23.07.2026 (Nennschluss, keine Nachnennung)
GROSSGLOCKNER TRAIL (GGT)
€ 125* bis 31.12.2025
€ 140* ab 01.01.2026 bis 31.05.2026
€ 155* ab 01.06.2026 bis 23.07.2026 (Nennschluss, keine Nachnennung)
WEISSEE GLETSCHERWELT TRAIL (GWT)
€ 90* bis 31.12.2025
€ 105* ab 01.01.2026 bis 31.05.2026
€ 120* ab 01.06.2026 bis 23.07.2026 (Nennschluss, keine Nachnennung)
KAPRUN SCENIC TRAIL (KST)
€ 55* bis 31.12.2025
€ 65* ab 01.01.2026 bis 31.05.2026
€ 70* ab 01.06.2026 bis 23.07.2026 (Nennschluss, keine Nachnennung)
KIDS TRAIL KAPRUN
€ 5 (Startgeld wird an Kinderwünsche Pinzgau gespendet)
MINI GGUT - POWERED BY OSTTIROL
€ 5 (Startgeld wird an die Sportunion Kals gespendet)
*(exkl. etwaige Gebühren für Zahlungsmittel bei Online-Anmeldung über Datasport, Höhe abhängig vom Zahlungsmittel)
Ummeldungen zwischen einzelnen Bewerben des GGUT sind bis zur Abholung der Startnummer möglich. Eine Nachzahlung des Nenngeldes erfolgt zu den im Zeitpunkt der Ummeldung gültigen Sätzen, eine (Teil-)Rückerstattung des Nenngeldes erfolgt nicht. Änderungen der Person des Teilnehmers sind bis 31.05.2026 möglich. Für alle solchen Änderungen werden € 15 für die Bearbeitung verrechnet; für alle Änderungen vor Ort am Rennwochenende müssen € 30 verrechnet werden.
Wir empfehlen, direkt bei der Anmeldung eine Annullierungsversicherung abzuschließen. Diese Versicherung ermöglicht die Rückerstattung des Startgeldes bei Unfall, schwere Krankheit (ärztliches Zeugnis, dass die Unfähigkeit zur Teilnahme am Wettkampf bestätigt) oder tragische familiäre Ereignisse. Die Rückerstattungsbedingungen sind den Angaben in den Versicherungsbedingungen zu entnehmen.
Bustickets:
Alles Informationen zu den Bustickets findet ihr auf der Seite mit dem Shuttle-Service.
4. Voraussetzungen und Qualifikation
Der Bewerbe im Rahmen des Großglockner Ultra-Trail sind anspruchsvolle Laufveranstaltungen (der GGUT eine extreme Herausforderung), die zum Großteil in hochalpinem Gelände verlaufen, vielfach mit Passagen über 2.600 m. Schlechte Witterungsbedingungen (Kälte, Regen, Schnee) und die Nacht bilden zusätzliche Erschwernisse.
Zum Charakter der einzelnen Rennen und die Anforderungen an Teilnehmer siehe die Beschreibungen bei den einzelnen Rennen.
Für den GGUT ist speziell der Nachweis von Qualifikationsläufen vorgeschrieben: Die Teilnahme am GGUT erfordert die erfolgreiche Beendigung eines Qualifikationslaufes mit mindestens 3 Punkten (ITRA alte und neue Skala) zwischen 1. Jänner 2023 und 31. Mai 2026 oder den Nachweis vergleichbarer Rennen. Das Rennen ist bei der Registrierung anzugeben. Eine nicht abschließende Liste von Rennen findet ihr auf der ITRA Website unter folgendem Link: https://itra.run/Races/RaceCalendar
5. Wertungen und Protest
Die Wertung erfolgt getrennt nach Altersklassen sowie Damen und Herren in folgenden Kategorien:
M U16-U18 | W U16-U18: 2009-2010
M | W: 1987–2007
M 40 | W 40: 1977–1986
M 50 | W 50: 1967–1976
M 60 | W 60: 1966 und früher
Der Veranstalter kann Kategorien zusammenlegen, falls in einer Altersklasse weniger als 15 Anmeldungen vorliegen.
Bei der Siegerehrung am Freitag- und Samstagabend werden jeweils die 3 schnellsten Damen und Herren pro Bewerb ausgezeichnet. Jeder Teilnehmer erhält über Datasport eine Urkunde zum Download.
Die vorläufigen Resultate werden permanent auf der Website veröffentlicht und aktualisiert. Ein Protest gegen die Platzierung der Ränge 1-5 pro Rennen muss bis spätestens 30 Minuten vor der Siegerehrung bei der Rennleitung (über den Infopoint) eingebracht werden. Proteste gegen alle anderen Platzierungen oder Disqualifikation müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ende des Rennens eingebracht werden. Verspätet eingebrachte Proteste können nicht mehr berücksichtigt werden.
6. Teilweise Autonomie
Für jeden Bewerb gilt die teilweise Autonomie. Die Anzahl der Verpflegungsstellen ist in den Höhenprofilen eingetragen. An den vorgesehenen Verpflegungsstellen gibt es Getränke und/oder Speisen, die vor Ort eingenommen werden müssen. Beim Verlassen der Verpflegungsstellen ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich, dass er genügend Flüssigkeit und Verpflegung bis zur nächsten Verpflegungsstelle bei sich hat.
Eine persönliche Betreuung der Teilnehmer durch Dritte ist ausschließlich bei den Verpflegungsstellen erlaubt. Es ist verboten, sich während des Laufes oder auch nur kurzzeitig von einer nicht angemeldeten Person begleiten zu lassen. Ein Begleiten ist nur in der Nähe der Verpflegungsstellen, an den eigens gekennzeichneten Stellen, erlaubt.
7. Pflichtausrüstung und Startnummern
Die Pflichtausrüstung wird beim Start und stichprobeweise auf der Strecke kontrolliert; ohne Pflichtausrüstung kein Start bzw. Disqualifikation. Die erforderliche Pflichtausrüstung ist beim jeweiligen Bewerb beschrieben.
Weiteres obligatorisches Material kann vom Veranstalter vorgeschrieben werden. Die Pflichtausrüstung ist beim Start mitzuführen und wird dort einzeln kontrolliert. Stichprobenartige Kontrollen können während des Rennens sowie im Ziel jederzeit durchgeführt werden.
Kann die Pflichtausrüstung nach Aufforderung des Personals nicht vorgewiesen werden, erfolgt kein Start bzw. die Disqualifikation des betroffenen Teilnehmers.
Startnummern müssen persönlich abgeholt werden oder es ist eine entsprechende Vollmacht vorzuweisen. Während des Rennens sind sie sichtbar zu tragen.
8. Strecke, Markierung, Änderungen, Absage und Rennabbruch
Es gilt den Streckenmarkierungen zu folgen, an besonders unübersichtlichen Stellen sind zusätzlich Pfeile angebracht. Die markierten Wege dürfen nicht verlassen werden. Solltest du über eine Strecke von 500 Meter keine Markierungen mehr sehen, kehre sicherheitshalber bis zur letzten Markierung um.
Öffentliche Straßen sind nur teilweise gesperrt und gesichert, bei Benützung öffentlicher Straßen und Güterwege ist die allgemeine Straßenverkehrsordnung strikt einzuhalten. Weidegatter etc. sind teils nicht geöffnet, es sind Überstiege etc. zu benützen. Insbesondere ungünstige Witterungsbedingungen können die Strecke teils oder großflächig unpassierbar machen; auch sonstige Änderungen sind jederzeit möglich (Unfälle, etc. …) Bei vorzeitiger Aufgabe des Rennens sind die Teilnehmer verpflichtet, sich beim Info-Point im Start-/Zielbereich abzumelden.
Bei schlechten Wetterverhältnissen und aus Sicherheitsgründen kann die Wettkampfleitung jederzeit Änderungen der Strecke vornehmen. In diesem Falle können auch die Zeitlimits angepasst werden. Bei Streckenänderungen wird die Zeitmessung so weit wie möglich weitergeführt. Aus Sicherheitsgründen behält sich die Wettkampfleitung das Recht vor, den Wettkampf abzubrechen. Aufgrund eines Wettkampfabbruches, Kürzung oder Streckenänderung entstehen keine Ansprüche auf Rückerstattung von Startgeldern.
Bei zu schlechten Witterungsbedingungen (sehr starke Regen- oder Schneefälle in den Höhenlagen, extreme Gewittergefahr…), kann der Start maximal um eine Stunde verschoben werden. Über diese Zeit hinaus, muss der Bewerb abgesagt werden. Wird die Veranstaltung aus irgendeinem Grund mehr als 10 Tage vor dem vorgesehenen Start abgesagt, so wird ein Teil des Nenngeldes zurückerstattet. Die Höhe ist davon abhängig, dass der Veranstalter die schon für die Organisation verwendeten Geldmittel behält. Wird die Veranstaltung aus irgendeinem Grund weniger als 10 Tage vor dem Start abgesagt oder der Bewerb abgebrochen, ist eine Rückvergütung des Nenngeldes ausgeschlossen.
9. Zeitlimits und Aufgabe
Die Startzeiten und Zeitlimits sind bei den jeweiligen Bewerben angegeben. Für die Einhaltung der Zeitlimits und die Aufgabe im Rennen gilt Folgendes: Die Teilnehmer müssen die Kontrollstelle vor dem Zeitlimit verlassen haben. Teilnehmer, welche die Zeitlimits überschreiten, werden aus dem Rennen genommen. Es erfolgt keine Zeitmessung und auch keine Wertung.
Bei allen Verpflegungsstationen (Basis und groß) organisiert der Veranstalter Rückfahrmöglichkeiten für Teilnehmer, die aufgeben oder die Zeitlimits nicht schaffen. Ein Rücktransport mit der Seilbahn vom Berghotel Rudolfshütte ist bis 20:30 Uhr möglich, letzter Rücktransport von der Talstation um 21:00 Uhr. Transporte von den Kapruner Hochgebirgsstauseen sind auch über Nacht in Intervallen vorgesehen.
Außer bei Verletzung oder Erschöpfung darf ein Teilnehmer den Wettkampf nur an Verpflegungsstellen abbrechen. Die Abmeldung bei Verpflegungsstelle oder Info-Point im Zielbereich ist verpflichtend. Teilnehmer, die gegen diese Verpflichtung verstoßen, haben allfällige Kosten eines Sucheinsatzes selbst zu tragen.
10. Umweltschutz und Schutz der alpinen Vegetation
Die Achtung der Umwelt und des Ökosystems ist uns sehr wichtig: Das Wegwerfen von Müll entlang der Strecke ist streng untersagt, Müll kann bei den Verpflegungsstellen entsorgt werden. Die Strecke verläuft ausschließlich auf markierten Wanderwegen, die markierten Trails dürfen nicht verlassen werden.
11. Wettkampf unter ethischen Grundsätzen
Sportlich faires Verhalten gegenüber anderen Teilnehmern und Streckenpersonal sowie allen anderen Personen entlang der Strecke, z.B. Wanderern und Zuschauern, ist Voraussetzung. Erste Hilfe: Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, bei Verletzten Erste Hilfe zu leisten und den nächsten Bergrettungsposten zu informieren.
12. Strafen und Disqualifikation
Die Wettkampfleitung und GGUT-Officials können Strafen gemäß folgender Tabelle mit sofortiger Wirkung oder nach dem Wettkampf verhängen:
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Grund |
Strafe |
|
Betreuung oder Verpflegung durch eine nicht am Wettkampf teilnehmenden Person (außerhalb der autorisierten Zonen bei Verpflegungsstellen) |
30 Minuten |
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Verlassen der vorgegebenen Strecke, wenn dies zu einem Zeitvorteil geführt hat. |
Von 2 Minuten Zeitstrafe und mehr bis Disqualifikation |
|
Ablehnung Kontrolle Pflichtausrüstung (vor, während und nach dem Wettkampf) |
Disqualifikation |
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Fehlen (von Teilen) des obligatorischen Materials |
Disqualifikation |
|
Absichtliches Wegwerfen von Abfällen durch einen Läufer oder einen seiner Begleiter außerhalb der Verpflegungsstellen |
1 Stunde |
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Unterlassung jeglicher Hilfeleistung an anderen Personen in Schwierigkeiten (Läufer und nicht am Wettkampf teilnehmende Personen) |
1 Stunde - Disqualifikation |
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Verwendung von Stöcken, welche nicht vom Start an mitgenommen wurden |
1 Stunde |
|
Unsportliches oder respektloses Verhalten gegenüber anderen Personen (Veranstalter, Zuschauer oder Läufer) |
1 Stunde |
|
Schwindel (Verwendung von Verkehrsmitteln, Startnummerntausch etc.) |
Disqualifikation |
|
Nichtdurchlaufen eines Kontrollpostens |
Entscheid Racemarshall |
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Nichtbeachtung einer Anweisung des Veranstalters, Streckenchefs, Postenchefs, Arztes oder Sanitäters |
Disqualifikation |
|
Ablehnung einer Dopingkontrolle |
Der Läufer wird bestraft wie im Falle eines positiven Dopingbefundes |
Jedes andere im Reglement fehlende Vergehen, wird gemäß Entscheid der Rennleitung bestraft. Bei Disqualifikation erfolgt keine Rückerstattung des Startgeldes.
13. Sicherheit und medizinische Hilfe
Bei verschiedenen Kontrollposten und auf der Strecke werden Bergretter, medizinische Helfer und Ärzte („Sanitätsdienst“) vor Ort sein. Jeder in Schwierigkeit geratene Teilnehmer/Läufer (Verletzung oder gesundheitliche Probleme):
• meldet sich nach Möglichkeit beim nächsten Posten oder
• ruft die Notfallnummer der Veranstaltung (ist auf der Startnummer und Streckenplan sichtbar)
Der Sanitätsdienst hat das Recht, Teilnehmer mit ungenügender Ausrüstung oder diejenigen welche Gefahr laufen, sich gesundheitlich zu schädigen, für eine bestimmte Zeit oder endgültig aus dem Rennen zu nehmen. Kosten von solcherart verhängten Evakuierungen (z.B. mit Helikopter) gehen zu Lasten der Teilnehmer. Sanitätsposten sind auf dem Streckenplan vermerkt, Bergrettungsposten sind auf der gesamten Strecke an neuralgischen Posten im Einsatz.
14. Versicherung
Der Abschluss einer Stornoversicherung liegt im Ermessen des Teilnehmers. Jeder Läufer muss jedoch über eine persönliche Unfallversicherung verfügen. Diese muss Kosten für Rettungen und Bergungen (insbesondere Helikopter) sowie Heilung einschließen.
Der Veranstalter schließt für die Dauer des Wettkampfes eine Haftpflichtversicherung ab. Diese Haftpflichtversicherung deckt die finanziellen Folgen seiner Veranstaltung und seiner Helfer.
