Für den Bewerb gilt die teilweise Autonomie. Es gibt 6 Verpflegungsstellen mit Getränken und/oder Speisen, 1 mit Getränken, die vor Ort eingenommen werden müssen. Beim Verlassen der Verpflegungsstellen ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich, dass er genügend Flüssigkeit und Verpflegung bis zur nächsten Verpflegungsstelle bei sich hat. Weitere Stellen mit der Möglichkeit, Wasser aufzunehmen, sind eingerichtet.
Der Bewerb führt weitgehend durch hochalpines Gelände. Jeder Teilnehmer ist daher verpflichtet, die folgende Pflichtausrüstung mitzuführen (weiteres obligatorisches Material kann vom Veranstalter vorgeschrieben werden):
Die Verwendung von Stöcken wird empfohlen, ist aber nicht vorgeschrieben. Soweit Stöcke verwendet werden, müssen diese vom Start bis ins Ziel mitgeführt werden und dürfen nicht nach Belieben angenommen oder abgegeben werden.
Stirnlampen müssen zwischen 21.30 und 04.00 Uhr getragen werden und eingeschaltet sein.
Die Pflichtausrüstung muss zur Startnummernabholung mitgenommen werden und wird dort einzeln kontrolliert. Stichprobenartige Kontrollen sind während des Rennens und im Ziel jederzeit möglich. Kann die Pflichtausrüstung nach Aufforderung des Personals nicht vorgewiesen werden, erfolgt kein Start bzw die Zeitstrafe/Disqualifikation des betroffenen Teilnehmers.
Startnummern müssen persönlich abgeholt werden oder es ist eine entsprechende Vollmacht vorzuweisen. Während des Rennens sind sie sichtbar zu tragen.
Für den Bewerb gilt die teilweise Autonomie. Es gibt 5 Verpflegungsstellen mit Getränken und/oder Speisen, 1 mit Getränken, die vor Ort eingenommen werden müssen. Beim Verlassen der Verpflegungsstellen ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich, dass er genügend Flüssigkeit und Verpflegung bis zur nächsten Verpflegungsstelle bei sich hat.
Der Bewerb führt weitgehend durch hochalpines Gelände. Jeder Teilnehmer ist daher verpflichtet, die folgende Pflichtausrüstung mitzuführen (weiteres obligatorisches Material kann vom Veranstalter vorgeschrieben werden):
Auf Grund des Zeitlimits ist es möglich, dass Läufer, die länger als 17 Stunden brauchen, auch in die Nacht kommen. Mitnahme einer Stirnlampe daher im eigenen Ermessen.
Die Verwendung von Stöcken wird empfohlen, ist aber nicht vorgeschrieben. Soweit Stöcke verwendet werden, müssen diese vom Start bis ins Ziel mitgeführt werden und dürfen nicht nach Belieben angenommen oder abgegeben werden.
Die Pflichtausrüstung muss zur Startnummernabholung mitgenommen werden und wird dort einzeln kontrolliert. Stichprobenartige Kontrollen sind während des Rennens und im Ziel jederzeit möglich. Kann die Pflichtausrüstung nach Aufforderung des Personals nicht vorgewiesen werden, erfolgt kein Start bzw die Zeitstrafe/Disqualifikation des betroffenen Teilnehmers.
Für den Bewerb gilt die teilweise Autonomie. Es gibt 3 Verpflegungsstellen mit Getränken und/oder Speisen, 1 mit Getränken, die vor Ort eingenommen werden müssen. Beim Verlassen der Verpflegungsstellen ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich, dass er genügend Flüssigkeit und Verpflegung bis zur nächsten Verpflegungsstelle bei sich hat.
Der Bewerb führt weitgehend durch hochalpines Gelände. Jeder Teilnehmer ist daher verpflichtet, die folgende Pflichtausrüstung mitzuführen (weiteres obligatorisches Material kann vom Veranstalter vorgeschrieben werden):
Auf Grund des Zeitlimits ist es möglich, dass Läufer, die länger als 14 Stunden brauchen, auch in die Nacht kommen. Mitnahme einer Stirnlampe daher im eigenen Ermessen.
Die Verwendung von Stöcken wird empfohlen, ist aber nicht vorgeschrieben. Soweit Stöcke verwendet werden, müssen diese vom Start bis ins Ziel mitgeführt werden und dürfen nicht nach Belieben angenommen oder abgegeben werden.
Die Pflichtausrüstung muss zur Startnummernabholung mitgenommen werden und wird dort einzeln kontrolliert. Stichprobenartige Kontrollen sind während des Rennens und im Ziel jederzeit möglich. Kann die Pflichtausrüstung nach Aufforderung des Personals nicht vorgewiesen werden, erfolgt kein Start bzw die Zeitstrafe/Disqualifikation des betroffenen Teilnehmers.
Für den Bewerb gilt die teilweise Autonomie. Es gibt 2 Verpflegungsstellen mit Getränken und/oder Speisen, 1 mit Getränken, die vor Ort eingenommen werden müssen. Beim Verlassen der Verpflegungsstelle ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich, dass er genügend Flüssigkeit und Verpflegung bis zum Ziel bei sich hat.
Der Bewerb führt weitgehend durch hochalpines Gelände. Jeder Teilnehmer ist daher verpflichtet, die folgende Pflichtausrüstung mitzuführen (weiteres obligatorisches Material kann vom Veranstalter vorgeschrieben werden):
Die Verwendung von Stöcken wird empfohlen, ist aber nicht vorgeschrieben. Soweit Stöcke verwendet werden, müssen diese vom Start bis ins Ziel mitgeführt werden und dürfen nicht nach Belieben angenommen oder abgegeben werden.
Die Pflichtausrüstung muss zur Startnummernabholung mitgenommen werden und wird dort einzeln kontrolliert. Stichprobenartige Kontrollen sind während des Rennens und im Ziel jederzeit möglich. Kann die Pflichtausrüstung nach Aufforderung des Personals nicht vorgewiesen werden, erfolgt kein Start bzw die Zeitstrafe/Disqualifikation des betroffenen Teilnehmers.