Mit der Anmeldung zu einem Rennen werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters anerkannt und werden diese zu einem integrierenden Bestandteil des Vertrages zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter.
Alles Bewerbe im Rahmen des Grossglockner ULTRA-TRAIL® sind Laufveranstaltungen, die zum Großteil in hochalpinem Gelände der Hohen Tauern durchgeführt werden, vielfach mit Passagen über 2600 m. Je nach Bewerb sind 1 bis mehrere große Schneefelder zu queren. Schlechte Witterungsbedingungen (Kälte, Regen, Schnee) und die Nacht bilden zusätzliche Erschwernisse. Jeder Teilnehmer muss über die körperliche Fitness und Trittsicherheit verfügen um die von ihm gewählte Strecke im Sinne des Reglements bewältigen zu können.
Zu den Anforderungen der einzelnen Bewerbe, erforderliche Qualifikation, Mindestalter und Mindestausrüstung siehe die Beschreibungen bei den einzelnen Bewerben.
Für eine Teilnahme sind besonders folgende Punkte zu beachten:
Mit der Anmeldung bestätigt jeder Läufer, das Reglement zu kennen und sie zur Gänze zu respektieren, ebenso wie die unter Punkt 10 angeführten ethischen Grundsätze.
GROSSGLOCKNER ULTRA-TRAIL® (GGUT)
EUR 190* bis 31.12.2024
EUR 210* bis 31.05.2025
EUR 235* bis 24.07.2025 (Nennschluss, keine Nachnennung)
OSTTIROL (OTT 80)
EUR 145* bis 31.12.2024
EUR 160* bis 31.05.2025
EUR 180* bis 24.07.2025 (Nennschluss, keine Nachnennung)
GROSSGLOCKNER TRAIL (GGT 55)
EUR 110* bis 31.12.2024
EUR 125* bis 31.05.2025
EUR 140* bis 24.07.2025 (Nennschluss, keine Nachnennung)
WEISSEE GLETSCHERWELT TRAIL (GWT 35)
EUR 85* bis 31.12.2024
EUR 100* bis 31.05.2025
EUR 115* bis 24.07.2025 (Nennschluss, keine Nachnennung)
*(exkl. etwaige Gebühren für Zahlungsmittel bei Online-Anmeldung über Datasport, Höhe abhängig vom Zahlungsmittel)
Ummeldungen zwischen einzelnen Bewerben des GGUT sind bis zur Abholung der Startnummer möglich. Eine Nachzahlung des Nenngeldes erfolgt zu den im Zeitpunkt der Ummeldung gültigen Sätzen, eine (Teil-)Rückerstattung des Nenngeldes erfolgt nicht. Änderungen der Person des Teilnehmers sind bis 31.05. möglich. Für alle solchen Änderungen werden EUR 15 für die Bearbeitung verrechnet; für alle Änderungen vor Ort am Rennwochenende müssen EUR 25 verrechnet werden.
Wir empfehlen, direkt bei der Anmeldung eine Annullierungsversicherung abzuschließen. Diese Versicherung ermöglicht die Rückerstattung des Startgeldes bei Unfall, schwere Krankheit (ärztliches Zeugnis, dass die Unfähigkeit zur Teilnahme am Wettkampf bestätigt) oder tragische familiäre Ereignisse. Die Rückerstattungsbedingungen sind den Angaben in den Versicherungsbedingungen zu entnehmen.
Bustickets:
Alles Informationen zu den Bustickets findet ihr hier.
Der Bewerbe im Rahmen des Großglockner ULTRA-TRAIL® sind anspruchsvolle Laufveranstaltungen (der GGUT 110 eine extreme Herausforderung), die zum Großteil in hochalpinem Gelände verlaufen, vielfach mit Passagen über 2.600 m. Schlechte Witterungsbedingungen (Kälte, Regen, Schnee) und die Nacht bilden zusätzliche Erschwernisse.
Zum Charakter der einzelnen Rennen und die Anforderungen an Teilnehmer siehe die Beschreibungen bei den einzelnen Rennen.
Für den GGUT 110 ist speziell der Nachweis von Qualifikationsläufen vorgeschrieben: Die Teilnahme am GGUT 110 erfordert die erfolgreiche Beendigung eines Qualifikationslaufes mit mindestens 3 Punkten (ITRA alte und neue Skala) zwischen 1. Jänner 2022 und 30. Mai 2025 oder den Nachweis vergleichbarer Rennen. Das Rennen ist bei der Registrierung anzugeben. Eine nicht abschließende Liste von Rennen findet ihr der ITRA Website.
Die Wertung erfolgt getrennt nach Altersklassen sowie Damen und Herren in folgenden Kategorien:
Der Veranstalter kann Kategorien zusammenlegen, falls in einer Altersklasse weniger als 15 Anmeldungen erfolgen.
Bei der Siegerehrung am Freitag und Samstag Abend werden die schnellsten 5 Damen und Herren pro Bewerb. Die Sieger der Altersklassen erhalten Urkunden (download).
Die vorläufigen Resultate werden permanent auf der Website veröffentlicht und aktualisiert. Ein Protest gegen die Platzierung der Ränge 1 - 5 pro Rennen muss bis spätestens 30 Minuten vor der Siegerehrung bei der Rennleitung (über den Infopoint) eingebracht werden. Proteste gegen alle anderen Platzierungen oder Disqualifikation müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ende des Rennens eingebracht werden. Verspätet eingebrachte Proteste können nicht mehr berücksichtigt werden.
Für jeden Bewerb gilt die teilweise Autonomie. Die Anzahl der Verpflegungsstellen ist in den Höhenprofilen eingetragen. An den vorgesehenen Verpflegungsstellen gibt es Getränke und/oder Speisen, die vor Ort eingenommen werden müssen. Beim Verlassen der Verpflegungsstellen ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich, dass er genügend Flüssigkeit und Verpflegung bis zur nächsten Verpflegungsstelle bei sich hat.
Eine persönliche Betreuung der Teilnehmer durch Dritte ist ausschließlich bei den Verpflegungsstellen erlaubt. Es ist verboten, sich während des Laufes oder auch nur kurzzeitig von einer nicht angemeldeten Person begleiten zu lassen. Ein Begleiten ist nur in der Nähe der Verpflegungsstellen, an den eigens gekennzeichneten Stellen, erlaubt.
Die Pflichtausrüstung wird bei der Startnummernausgabe und stichprobeweise auf der Strecke kontrolliert; ohne Pflichtausrüstung kein Start. Die erforderliche Pflichtausrüstung ist beim jeweiligen Bewerb beschrieben.
Weiteres obligatorisches Material kann vom Veranstalter vorgeschrieben werden. Die Pflichtausrüstung muss zur Startnummernabholung mitgenommen werden und wird dort einzeln kontrolliert. Stichprobenartige Kontrollen sind während des Rennens und im Ziel jederzeit möglich.
Kann die Pflichtausrüstung nach Aufforderung des Personals nicht vorgewiesen werden, erfolgt kein Start bzw. die Zeitstrafe/Disqualifikation des betroffenen Teilnehmers.
Startnummern müssen persönlich abgeholt werden oder es ist eine entsprechende Vollmacht vorzuweisen. Während des Rennens sind sie sichtbar zu tragen.
Es gilt den Streckenmarkierungen zu folgen, an besonders unübersichtlichen Stellen sind zusätzlich Pfeile angebracht. Die markierten Wege dürfen nicht verlassen werden. Achtung: Gehen Sie zurück, wenn Sie keine Markierung (für mehr als 500 m) mehr sehen!
Öffentliche Straßen sind nur teilweise gesperrt und gesichert, bei Benützung öffentlicher Straßen und Güterwege ist die allgemeine Straßenverkehrsordnung strikt einzuhalten. Weidegatter etc sind teils nicht geöffnet, es sind Überstiege etc zu benützen. Insbesondere ungünstige Witterungsbedingungen können die Strecke teils oder großflächig unpassierbar machen; auch sonstige Änderungen sind jederzeit möglich (Unfälle, etc …) Bei vorzeitiger Aufgabe des Rennens sind die Teilnehmer verpflichtet, sich beim Info-Point im Start-/Zielbereich abzumelden.
Bei schlechten Wetterverhältnissen und aus Sicherheitsgründen kann die Wettkampfleitung jederzeit Änderungen der Strecke vornehmen. In diesem Falle können auch die Zeitlimits angepasst werden. Bei Streckenänderungen wird die Zeitmessung so weit wie möglich weitergeführt. Aus Sicherheitsgründen behält sich die Wettkampfleitung das Recht vor, den Wettkampf abzubrechen. Aufgrund eines Wettkampfabbruches, Kürzung oder Streckenänderung entstehen keine Ansprüche auf Rückerstattung von Startgeldern.
Bei zu schlechten Witterungsbedingungen (sehr starke Regen- oder Schneefälle in den Höhenlagen, extreme Gewittergefahr…), kann der Start maximal um einige Stunden verschoben werden. Über diese Zeit hinaus, muss der Bewerb abgesagt werden. Wird die Veranstaltung aus irgendeinem Grund mehr als 10 Tage vor dem vorgesehenen Start abgesagt, so wird ein Teil des Nenngeldes zurückerstattet. Die Höhe ist davon abhängig, dass der Veranstalter die schon für die Organisation verwendeten Geldmittel behält. Wird die Veranstaltung aus irgendeinem Grund weniger als 10 Tage vor dem Start abgesagt oder der Bewerb abgebrochen, ist eine Rückvergütung des Nenngeldes ausgeschlossen.
Die Startzeiten und Zeitlimits sind bei den jeweiligen Bewerbern angegeben. Für die Einhaltung der Zeitlimits und die Aufgabe im Rennen gilt Folgendes: Die Teilnehmer müssen die Kontrollstelle vor dem Zeitlimit verlassen haben. Teilnehmer, welche die Zeitlimits überschreiten, werden aus dem Rennen genommen. Es erfolgt keine Zeitmessung und auch keine Wertung.
Bei allen Verpflegungsstationen (Basis und groß) organisiert der Veranstalter Rückfahrmöglichkeiten für Teilnehmer, die aufgeben oder die Zeitlimits nicht schaffen. Ein Rücktransport mit der Seilbahn vom Berghotel Rudolfshütte ist bis 20.30 Uhr möglich, letzter Rücktransport von der Talstation um 21.00. Transporte von den Kapruner Hochgebirgsstauseen sind auch über Nacht in Intervallen vorgesehen.
Außer bei Verletzung oder Erschöpfung darf ein Teilnehmer den Wettkampf nur an Verpflegungsstellen abbrechen. Die Abmeldung bei Verpflegungsstelle oder Info-Point im Zielbereich verpflichtend. Teilnehmer, die gegen diese Verpflichtung verstoßen, haben allfällige Kosten eines Sucheinsatzes selbst zu tragen.
Die Achtung der Umwelt und des Ökosystems ist uns extrem wichtig: Das Wegwerfen von Müll entlang der Strecke ist streng untersagt, Müll kann bei den Verpflegungsstellen entsorgt werden. Die Strecke verläuft ausschließlich auf markierten Wanderwegen, die markierten Trails dürfen nicht verlassen werden.
Sportlich faires Verhalten gegenüber anderen Teilnehmern und Streckenpersonal sowie allen anderen Personen entlang der Strecke, zB Wanderern und Zuschauern, ist Voraussetzung. Erste Hilfe: Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, bei Verletzten erste Hilfe zu leisten und den nächsten Bergrettungsposten zu informieren.
Die Wettkampfleitung und GGUT-Officials können Strafen gemäß folgender Tabelle mit sofortiger Wirkung oder nach dem Wettkampf verhängen:
Grund |
Strafe |
Betreuung oder Verpflegung durch eine nicht am Wettkampf teilnehmenden Person (außerhalb der autorisierten Zonen bei Verpflegungsstellen) |
30 Minuten |
Verlassen der vorgegebenen Strecke, wenn dies zu einem Zeitvorteil geführt hat. |
Von 2 Minuten Zeitstrafe und mehr bis Disqualifikation |
Ablehnung Kontrolle Pflichtausrüstung (vor, während und nach dem Wettkampf) |
Disqualifikation |
Fehlen (von Teilen) des obligatorischen Materials |
5 Minuten bis Disqualifikation |
Absichtliches Wegwerfen von Abfällen durch einen Läufer oder einen seiner Begleiter außerhalb der Verpflegungsstellen |
1 Stunde |
Unterlassung jeglicher Hilfeleistung an anderen Personen in Schwierigkeiten (Läufer und nicht am Wettkampf teilnehmende Personen) |
1 Stunde - Disqualifikation |
Verwendung von Stöcken, welche nicht vom Start an mitgenommen wurden |
1 Stunde |
Unsportliches oder respektloses Verhalten gegenüber anderen Personen (Veranstalter, Zuschauer oder Läufer) |
1 Stunde |
Schwindel (Verwendung von Verkehrsmitteln, Startnummerntausch etc.) |
Disqualifikation |
Nichtdurchlaufen eines Kontrollposten |
Entscheid Racemarshall |
Nichtbeachtung einer Anweisung des Veranstalters, Streckenchefs, Postenchefs, Arztes oder Sanitäters |
Disqualifikation |
Ablehnung einer Dopingkontrolle |
Der Läufer wird bestraft wie im Falle eines positiven Dopingbefundes |
Jedes andere im Reglement fehlende Vergehen, wird gemäß Entscheid der Rennleitung bestraft. Bei Disqualifikation erfolgt keine Rückerstattung des Startgeldes.
Bei verschiedenen Kontrollposten und auf der Strecke werden Bergretter, medizinische Helfer und Ärzte („Sanitätsdienst“) vor Ort sein. Jeder in Schwierigkeit geratene Teilnehmer/Läufer (Verletzung oder gesundheitliche Probleme):
Der Sanitätsdienst hat das Recht, Teilnehmer mit ungenügender Ausrüstung oder diejenigen welche Gefahr laufen, sich gesundheitlich zu schädigen, für eine bestimmte Zeit oder endgültig aus dem Rennen zu nehmen. Kosten von solcherart verhängten Evakuierungen (zB mit Helikopter) gehen zu Lasten der Teilnehmer. Sanitätsposten sind auf dem Streckenplan vermerkt, Bergrettungsposten sind auf der gesamten Strecke an neuralgischen Posten im Einsatz.
Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Jeder Läufer muss über eine persönliche Unfallversicherung verfügen. Diese muss Kosten für Rettungen und Bergungen (insbesondere Helikopter) sowie Heilung einschließen.
Der Veranstalter schließt für die Dauer des Wettkampfes eine Haftpflichtversicherung ab. Diese Haftpflichtversicherung deckt die finanziellen Folgen seiner Veranstaltung und seiner Helfer.